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   BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B   

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BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B (https://dejure.org/2013,27253)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B (https://dejure.org/2013,27253)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2013 - B 13 R 203/13 B (https://dejure.org/2013,27253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gesamtbeurteilung der Ergebnisse mehrerer Gutachten verschiedener medizinischer Fachrichtungen durch ärztlichen Sachverständigen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gesamtbeurteilung der Ergebnisse mehrerer Gutachten verschiedener medizinischer Fachrichtungen durch ärztlichen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .

    Eine solche Rüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei der Einholung mehrerer Gutachten von Seiten verschiedener medizinischer Fachrichtungen immer einen - in der Regel den letzten - Sachverständigen zusätzlich mit der Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtensergebnisse zu beauftragen, besteht allenfalls dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Eine solche Rüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Eine solche Rüge muss folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 48/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei der Einholung mehrerer Gutachten von Seiten verschiedener medizinischer Fachrichtungen immer einen - in der Regel den letzten - Sachverständigen zusätzlich mit der Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtensergebnisse zu beauftragen, besteht allenfalls dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten -

    Auszug aus BSG, 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B
    Hiernach erfordert eine neue Begutachtung, dass das (bzw die) bereits vorhandene(n) Gutachten "ungenügend" ist (sind); weshalb dies der Fall sein soll, ist in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darzustellen (Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei der Einholung mehrerer Gutachten von Seiten verschiedener medizinischer Fachrichtungen immer einen - in der Regel den letzten - Sachverständigen zusätzlich mit der Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtensergebnisse zu beauftragen, besteht nämlich allenfalls dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren (BSG aaO - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 06.09.2017 - B 5 R 51/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gutachten -

    Ein Tatsachengericht, das mehrere Gutachten aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen eingeholt hat, ist allenfalls (und auch erst) dann verpflichtet, einen Sachverständigen zusätzlich mit einer Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtenergebnisse zu beauftragen, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (stRspr, zB Senatsurteil vom 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22 und Senatsbeschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9 sowie BSG Beschlüsse vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12 und vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 29.06.2015 - B 13 R 117/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gesamtwürdigung der Ergebnisse

    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei der Einholung mehrerer Gutachten von Seiten verschiedener medizinischer Fachrichtungen einen (weiteren) Sachverständigen mit der Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtenergebnisse zu beauftragen, besteht dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (stRspr, zB Senatsbeschlüsse vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 13; vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12; BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 18.04.2017 - B 13 R 9/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Rüge einer unzureichenden

    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei Vorliegen von Gesundheitsstörungen und Leistungseinschränkungen auf mehreren medizinischen Fachgebieten einen (weiteren) Sachverständigen mit der Gesamtbeurteilung auch im Hinblick auf eine mögliche verstärkende "Wechselwirkung" zu beauftragen, besteht dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (vgl Senatsbeschlüsse vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 13; vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 22.01.2018 - B 13 R 415/14 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Ein Tatsachengericht, dem mehrere Gutachten aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen vorliegen, ist allenfalls dann verpflichtet, einen Sachverständigen zusätzlich mit einer Gesamtbeurteilung aller vorliegenden Gutachtensergebnisse zu beauftragen, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren können (stRspr, zB Senatsbeschlüsse vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12 und vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9).
  • LSG Hamburg, 24.07.2018 - L 3 R 73/17

    Neufeststellungsantrag über Weitergewährung von Rente wegen voller

    Das kann allenfalls dann erforderlich sein, wenn sich aus verschiedenen Fachgebieten Leistungsdefizite ergeben, die sich überschneiden und potenzieren (BSG v. 05.09.2013 - B 13 R 203/13 B in juris).
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